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Rund abgewickelt.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt den Übergang der Rechte an einer Erfindung, die ein Arbeitnehmer gemacht hat, auf seinen Arbeitgeber und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest.

Schnell sind hier wichtige Fristen verpasst, mit oft gravierenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Wir beraten Sie umfassend über die Verfahrensabläufe, überwachen auf Wunsch die relevanten Fristen und geben Ihnen Tipps für die Praxis, damit bei Ihnen alles rund läuft. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der gemeldeten Erfindungen und übernehmen für Sie die Berechnung der Erfindervergütung. Bei Streitigkeiten erarbeiten wir Einigungsvorschläge und vertreten Sie vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes oder vor Gericht.