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Schützen Sie Ihre Idee – damit es nicht vorbei ist, bevor es losgeht

Erfindungen bilden den Kern des technischen Fortschritts und sind die Grundlage des Erfolgs eines Unternehmens. Erfindungen haben aber nicht nur eine technische Seite. Rechts- und Verfahrensfragen spielen eine wichtige Rolle, und nicht zuletzt sind wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Das gilt gleichermaßen, wenn eigene Erfindungen geschützt oder Schutzrechte gegen Dritte durchgesetzt werden sollen, wenn ein Schutzrecht eines Dritten ein Hindernis darstellt und wenn man sich gegen Angriffe verteidigen muss. In allen Fällen beraten wir Erfinder und Anmelder so früh wie möglich, damit eine fundierte Entscheidung für das weitere Vorgehen getroffen werden kann. Das setzt sich über die ganze Dauer der Verfahren fort, wobei wir für persönliche Erörterungen der aktuellen Sach- und Rechtslage auch vor Ort bei Ihnen zur Verfügung stehen.

Unsere Tätigkeit umfasst die Bewertung des vorhandenen Standes der Technik, die Erörterung mit dem Erfinder und Information über die Wahl des richtigen Schutzrechtes. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt ferner in der Durchführung der Erteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt und ferner vor den Patentämtern aller Industriestaaten, falls erforderlich, gemeinsam mit einem Netzwerk ausländischer Kollegen.

In zweiseitigen Verfahren, sei es bei Einsprüchen vor den Patentämtern oder im Verletzungsstreit vor den zuständigen Landgerichten in ganz Deutschland, vertreten wir die Interessen unserer Mandaten mit allem Nachdruck. Gerade bei streitigen Verfahren ist es für unsere Mandanten aus verschiedenen Gründen von Vorteil, dass keine externen Kanzleien eingeschaltet werden müssen, weil unsere Rechts- und Patentanwälte die Verfahren gemeinsam führen.