
Wa(h)re Schätze.
Unter das Urheberrecht fallen bestimmte geistige Schöpfungen von Personen, wie z.B. Bücher, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Werke der Musik sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (u. a. Pläne, Karten, Tabellen und Skizzen).
Anders als zum Beispiel bei Patenten und Marken entsteht das Urheberrecht bereits mit der Erschaffung des geschützten Werkes und bedarf keiner Hinterlegung oder Registrierung.
Gerade im Internetzeitalter kann es aufgrund der um sich greifenden „Copy-and-Paste“-Mentalität schnell zu urheberrechtlichen Streitigkeiten kommen. Wir vertreten Sie in einem solchen Fall außergerichtlich und gerichtlich, in ordentlichen Verfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren.
