1. Startseite
  2. Tätigkeitsfelder
  3. Wettbewerbsrecht

Da werden selbst die schwärzesten Schafe blass…

Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten der Marktteilnehmer und normiert die „Spielregeln“ für das Miteinander am Markt. Das Wettbewerbsrecht kann auch flankierend und in Kombination mit anderen Schutzrechten wie Marken oder Designs eingesetzt werden und eine zusätzliche Anspruchsgrundlage bereitstellen.

Unsere Anwälte besitzen profunde Kenntnisse in allen diesen Bereichen. Wir beurteilen die Zulässigkeit wettbewerbsrechtlich relevanter Maßnahmen Ihres Unternehmens und derjenigen Ihrer Mitbewerber, insbesondere die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und Webauftritten.

Im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, in ordentlichen Verfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren.